Steuern sparen mit haushaltsnahen Dienstleistungen
Der Staat fördert haushaltsnahe Dienstleistungen.
Als Mieter oder Eigentümer können Sie Teile der Kosten für Arbeiten, die normalerweise Mitglieder Ihres Haushaltes ausüben würden, von der Steuer absetzen, wenn Sie dafür eine Firma oder einen Selbstständigen beauftragen - das Fensterputzen gilt als eine solche Arbeit.
Gemäß § 35a Abs. 2 S. 2 Einkommenssteuergesetz können Sie maximal 20.000 Euro zu einem Fünftel (20% = max. 4.000 Euro) in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind - hier ein paar Beispiele:
- es muss eine ordentliche Rechnung vorliegen |
- es können nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten angesetzt werden |
- die Rechnung darf nicht in bar, sonder nur per Überweisung bezahlt werden |
Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine korrekte, steuerlich abzugsfähige Rechnung - und wir akzeptieren auch die Bezahlung der Rechnung per Überweisung.
So können Sie sich nicht nur an unseren fairen Preisen erfreuen, sondern sich sozusagen auch noch einen Teil der Kosten für die Glasreinigung vom Finanzamt zurückholen - das kann sich richtig lohnen.
Wichtiger Hinweis: Diese steuerliche Information ist eben auch nur das - eine Information. Sie ersetzt nicht die fachliche Beratung durch einen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt. Wir sind nicht berechtigt Sie zu steuerlichen oder rechtlichen Themen zu beraten. Deshalb sind die Informationen auf dieser Seite ohne Gewähr auf Richtigkeit oder Wirksamkeit.